Camping- und Stellplätze dürfen ab 19. Mai nur von folgenden Personen betreten werden (bis 18. Mai ausnahmslos verboten)
… Personen, die bei Inanspruchnahme bzw. Betretens des Betriebs getestet, geimpft oder genesen sind und dies vorweisen können. Diese Nachweise sind bei Betreten und Aufenthalt des Campingareals bereit zu halten!